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Homburg, den 29. August 19808.
Circular M 129.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Die Revision der Gemeinderechnungen
für das Jahr 1807.
Unter Bezugnahme auf Circular Nro. 101 vom 7. vor. Mts:
ergeht der Auftrag, die noch ausstehenden Gemeinderechnungen alsbald
zur Revision anher in Vorlage zu bringen.
Es besteht auch Veranlassung, die Bürgermeisterämter auf
§ 100 der Gemeindercchnungsvorschriften (Weintz S. 154), wonach
mit den neuen Rechnungen auch die letzt abgeschlossenen Rechnungen
(Rechnungsexemplare ohne Belege) demek. Bezirksamte vorzulegen
sind, hinzuweisen, da fast ausnahmlos die Vorlage dieser Nechnung
unterblieb.
Diejenigen Bürgermeisterämter, welche die Rechnung für 1907
ohne das Rechnungsexemplar pro 1906 vorgelegt haben, werden daher
veranlaßt, letzteres ungesäumt anher einzusenden.
Schlosser.