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Nr. 4629 B.
Homburg, den 15. August 1808.
Circular M 124
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Kantons Waldmohr.
Betreff:
Die Handelsgremien.
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Es hat sich auf Grund diesamtlicher Erhebungen ergeben, daß
der zur Wahl der Gremialmitglieder für den Kanton Waldmohr be—
stimmte Termin am 17. Juli dss. Irs. in den Bürgermeistereien
Mittel- und Oberberbach nicht öffentlich bekannt gemacht
worden ist. Da nicht ausgeschlossen ist, daß hierdurch den Wählern
der genannten Bürgermeistereien die Ausübung ihres Wahlrechts un—
möglich gemacht und das Wahlergebnis beeinflußt wurde, wird hiemit
die am 17. vor. Mts. abgehaltene Wahl für ungültig erklärt.
Zugleich werden die Bürgermeisterämter beauftragt, in der orts—
üblichen Weise bekannt zu machen, daß für den Wahlbezirk (Kanton)
Waldmohr die Wahl zum Handelsgremium Homburg nunmehr am
Freitag, den 28. August 1908, uachmittags von ?—4 2hr, auf
dem Bürgermeistereilokale in Waldmohr stattfindet.
Als Wahlkommissär wird der Bürgermeister von Waldmohr
beziehungsweise dessen Stellvertreter bestimmt.
Die beteiligten Kreise sind ferner auf den F 21 der K. aller—
höchsten Verordnung vom 25. Februar 1908 ausgesetzten Betreffs
(G.V.Bl. Seite 69), der den Kreis der Wahlberechtigten fesistellt,
ausmerksam zu machen.
Müller.