Full text : 1908 (0009)

299

Nr. 4845 B.

Homburg, den 11. August 1908—

*

Circular ẽ 125.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Der ansteckende Scheidenkatarrh der
Rinder.

Nachstehend folgt Abdruck einer Entschließung des k. Staats—
ministeriums des Junern vom 27. Juli cr. Nro. 19466 mit dem
Auftrage, für entsprechende Belehrung der Viehbesitzer besorgt zu
sein und die auf Tilgung der Seuche abzielenden Bestrebungen die
Tierärzte und Tierzuchtinspektoren kräftig zu unterstützen.
„In den Jahresberichten der Tierärzte und der Tierzuchtin—
spektoren für das Jahr 1907 ist mehrfach auf die großen Schädigungen
hingewiesen, welche der weit verbreitete ansteclende Scheidenkatarrh
der Rinder der heimischen Landwirtschaft und zumal der Rinderzucht
zufügt. Die Schädigungen bestehen bekanntlich darin, daß viele der
erkrankten Tiere schwer oder überhaupt nicht aufnehmen, verwerfen,
im Nährzustand und in der Milchergiebigkeit zurückzehen und nicht
selten dauernd unfruchtbar bleiben.
Gegen die Anordnung einer allgemeinen polizeilichen Be—
kämpfung des ansteckenden Scheidenkatarrhs der Rinder sprechen zur
Zeit noch verschiedene gewichtige Bedenken. Vor allem sind das Wesen
der Krankheit und die Möglichkeit ihrer Tilgung auf polizeilichem
Wege noch nicht genügend geklärt. Außerdem besteht die begründete
            
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