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Ir 4868 B.
domdurg. den 8. August 1808.
Circular M 122.
Königliches Bezirksanit
Honburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Teilnahme der Gemeindeschreiber an
den Pferdevormusterungen.
Nachstehend folgt Abdruck einer Entschließung der k. Saats—
ministerien des Innern beider Abteilungen vom 31. Juli cur. zur
Kenntnis und Darnachachtung.
Soweit Gemeindeschreiber aus dem Volksschullehrerstande in
Frage kommen, ergehen demnächst besondere Anordnungen der Tist-—
riktsschulbehörden.
„Nach den bestehenden Vorschriften ist die Pferdeaushebung im
Mobilmachungsfall fast ausschließlich den Gemeindebehörden überlassen.
Da von ihrem richtigen Eingreifen infolgedessen die glatte Abwickelung
des Aushebungsgeschäftes in erster Linie abhängt, ist es im militärischen
Interesse dringend erwünscht, daß die an dem Geeschäft beteiligten
gemeindlichen Organe sich schon im Frieden mit ihrer verantwortungs—
vollen Aufgabe eingehend vertraut machen. Die geeignetste Gelegenheit
hierzu bilden die Pferdevormusterungen, welche in jeder Gemeinde
alle 43,2 Jahre einmal stattfinden.
Zum Vollzuge des 5 5 der Psferdeaushebungsvorschrift von
1902 wird deshalb angeordnet, daß an den Pferdevormusterungen