Full text : 1908 (0009)

287

Ror. 2913 B

Rombura, den 28. Juli 1u68.

Eircular M IIIT.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter und
Gendarmeriestationen des Bezirks.

Betreff:
Verhütung von Bauunfällen.

Gegenüber dem mehrfach, namentlich auf dem Lande wahrge—
nommenen Mangel an Bereitwilligkeit der Durchführung der Bauun—
fallverhütungsvorschriften ist mit aller Entschiedenheit auf einen ge—
wissenhaften Vollzug hinzuwirken. Zu diesem Behufe wird im Nach—
gange zu Circular 5908 angeordnet, daß bei allen größeren Bau—
führungen die Bürgermeisterämter bei Aushändigung der genehmigten
Baupläne die Bauunternehmer und Bauherrn auf die Beachtung
der oberpolizeilichen Vorschriften zum Schutze der bei Bauten beschäftigten
Personen vom 24. Juli 1907 (G.V.Bl. S. 257) besonders
hinzuweisen, sowie den Vollzug der Vorschriften während des Baues
tunlichst haͤufig zu kontrollieren haben.

Müller.
            
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