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Nr. 13 B.
Homburg, den 2. Januar 1908
Cireular M 3.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks
Betreff:
Formelle Behandlung des Kasse- und
Rechnungswesens“ der Lokalarmen—
pflegen, hier die Nummerierung und
Paraphierung der Kassetagebücher.
Die K. Regierung hat mit Entschließung vom 24 vor.. Mts.
Nr. 33983 P unter Aufhebung der Ziffer 8 des Abschnittes IV
der Regierungs-Entschließung vom 16. Juni 1870 Nr. 98330
(Amtsblatt 1870 S. 1085 ff.) bestimmt, daß die Kassetagebüuͤcher
der Lokalarmenpflegen in gleicher Weise wie die Kassetagebücher der
Gemeinden von den Bürgermeistern mit der Jahreszahl zu bezeichnen,
seitenweise zu nummerieren, blattweise mit dem Gemeindesiegel zu
versehen und den Rechnern der Lokalarmenpflegen vor dem 1. Januar
jeden Jahres zu übergeben sind.
Den Armenpflegschaftsräten, sowie den Rechnern der Lokal—
armenpflegen ist hievon Kenntnis zu geben.
Schlosser.