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2) Zur Vermeidung von Unglücksfällen, deren Zahl leider zunimmt,
sind die Pferde, wenn irgend möglich, von einer Straße aus
zum Musterungsplatze zu führen und durch eine andere Straße
von demselben abzuführen.
3) Pserde unter 4 Jahren sind weder vorzuführen noch iu
die Liste einzutragen.
Müller.