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VLieferungsangebote auf vorstehenden Bedarf oder Teile desselben,
welche die lieferbare Menge und den Preis genau enthalten müssen,
wollen zum 5. August an die Intendantur 3. Division in Landau
(Pfalz) eingereicht werden. Eine förmliche Submission findet nicht
statt.
Beim Ankauf von Schlachtvieh wird die unentgeltliche Zurück—
nahme, falls das Vieh nach der Schlachtung als ungeeignet befunden
wird, nicht zur Bedingung gemacht.
Biwakholz und Biwakstroh ist frei Lagerplatz zu liefern; die
weiteren Bedingungen können bei der Intendantur 3. Division ein—
gesehen oder erholt werden.
Landau, 27. Juli 1908
J. Intendantur 3. Division.