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Nr. 2242 B.
domburg, den 285. Juli 1908.
Circular M III.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Buͤrgermeisterämter
der Distrikte Homburg und
Waldmohr.
Betreff:
Die Bekämpfung übertragbarer Krank—
heiten, hier Arfstellung eines fahrbaren
Dampfdesinfektionsapparates für die
Distrikte Homburg und Waldmohr—
An Stelle des bisherigen feststehenden Dampfdes—
infektionsapparates ist nunmehr für die nebengenanuten Distrikte
ein fahrbarer Dampfdesinfektionsapparat mit dem Stand—
ort im Distriktskrankenhause hier aufgestellt worden.
Die angeordneten Dampfdesinfektionen werden daher künftig nicht
mehr im Distriktskrankenhause zu Homburg sondern an Ort und
Stelle, d. h. am Orte des Krankheitsfalles, erfolgen. Der Zweck
dieser Maßnahmen ist, zu verhindern, daß durch den Transport der
zu desinfizierenden Gegenstände nach Homburg, wie es bisher not—
wendig war, die Krankheitskeime weiter verschleppt werden.
Bezüglich der Benützung des Apparates wird angeordnet;:
1) Die Bedienung des Apparates hat ausschließlich der vom kgl.
Bezirksamte jeweils hiezu bestellte Desinfektor zu besorgen.
2) Die Dampfdesinfektion in den Distrikten Homburg und Wald—
mohr hat, soweit im Einzelfalle angeordnet wird, ausschließlich
mittels des fahrbaren Dampfdesinfektionsapparates und zwar
am Orte des Krankheitsfalles zu geschehen.