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Nr. 4422 B.
Homburg, den 21. Juli 1908.
Circular M 103.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Maul⸗ und Klauenseuche.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche im Regierungsbezirke
Mittelfranken exloschen ist, wurden die oberpolizeilichen Vorschriften
vom 3. Februar 1908, Nro. 30412 2(Kreisamtsblatt Nr. 2 S. 5,
bezw. Nr. 9, S. 50) soweit sie sich auf Mittelfranken beziehen mit
Entschließung der kgl. Regierung der Pfalz vom 16. Ifd. Mts.
Nro. 19412 Qaußer Wirksamkeit gesetzt.
Die aus Mittelfranken eingeführten Wiederkäuer- und Schweine—
transporte unterliegen demnach einer veterinärpolizeilichen Aufsicht
nicht mehr.
Schlosser.