Full text : 1908 (0009)

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Nro. 48398 B.

domburg, den 18. Juli 1908.

Cirecular M107.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Zigeunerplage.

Im Nachgange zum Circular Nro. 104 vom 14. lfd. Mts.
sehe ich mich zur wirksameren Bekämpfung des Zigeunerunwesens
zu folgenden Weisungen veranlaßt:
1) Sehr viele Gemeinden beschränken sich darauf, die Gendar—
merie zu verständigen. Es ist aber auch Sache der Orts-—
polizeibehörden eintreffenden Banden sofort zu zeigen, daß sie
scharfer Kontrolle unterstehen. Hiezu gehöͤrt in erster Linie
die Untersuchung der Legitimationspapiere. Von besonderer
Wichtigkeit ist, hiebei sofort festzustellen, ob für sämtliche
Mitglieder der Bande Papiere vorhanden sind. Personen,
welche ohne Ausweis sind, sind sofort festzunehmen. Die
Untersuchung der Papiere hat am besten innerhalb der Ort—
schaften zu erfolgen, da erfahrungsgemäß innerhalb der Ort—
schaften seitens der Banden der Polizei weniger Widerstand
geleistet wird, als außerhalb der Ortschaften.
2) Besonders angezeigt erscheint es, die Lagerplätze der Banden
scharf zu überwachen. Mit Vorliebe suchen sie ihr Lager am
Walde auf, weil sie hier leicht Brennholz und Wild stehlen
            
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