Full text : 1908 (0009)

257

Sir. 4432 B

domiburg, 16. Juli 1908.

Eircular M 106.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Neufestsetzung des durchschnittlichen
Jahresarbeitsverdienstes land- und
forstwirtschaftlicher Arbeiter.

Nachstehend folgt Abdruck einer Regierungsentschließung vom
28. Juni 1908 (Kr-A.-Bl. S. 82) behufs umgehender, wieder—
holter öffentlicher Bekantmachung:
„Gemäß Ziffer 3 der Ministerial-Entschließung vom 2. April
1908 — M.⸗A.-Bl. 1908 Nr. 8 S. 193 ff. — wurde im Hin—
blick auf die Bestimmungen des 8 10 des Unfallversicherungsgesetzes
für Land- und Forstwirtschaft vom 80. Juni 1900 — Reichs-Ges.-Bl.
1900 S. 641 ff. — die durch Regierungsausschreiben vom 27
Mai 1906 — Kr-A-Bl. 1906 Nr. 10 bezw. 12 S. 88 bezw. 59 —
letztmals getroffene Festsetzung des durchschnittlichen Jahres—
arbeitsverdieustes der land- und forstwirtschaftlichen
Arbeiter 'einer neuerlichen Prüfung unterzogen.“
Demgemäß wird hiemit im Benehmen mit der Kgl. Regierungs—
finanzkammer nach Anhörung der Kgl. Bezirksämter, welche vor Ab—
gabe ihrer Gutachten eine entsprechende Anzahl Sachverständiger aus
dem Kreise der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernommen hatten,
der Jahresarbeitsverdienst, welchen land- und forst—
wirtschaftliche Arbeiter am Orte der Beschäftigung
durch land- und forstwirtschaftliche oder durch ander—
            
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