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Nr. 4200 B.
domburg, den 14. Juli 1808.
Circular M 104
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter und
Gendarmeriestationen des Bezirks.
Betreff:
Handhabung der Sicherheitspolizei
durch die Gemeindebehörden.
Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Gendarmerie
beim Einschreiten gegen die Zigeuner seitens der Bürgermeisterämter
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Zigeunern sofort telegraphisch oder telephonisch die nächste Gen—
darmeriestation zu verständigen.
Dem Bettel dieser Banden, der, wenn auch in versteckter Form,
doch immer geübt wird und Gelegenheit zu anderen Straftaten gibt
ist energisch entgegenzutreten.
Im Uebrigen wird auf das Circular Nr. 173/04 und die dort
angeführten Bestimmungen zur strengsten Darnachachtung hingewiesen.
Schlosser.