Full text : 1908 (0009)

246

die sich durch musterhafte Pflege auszeichnen, wenn diese Pflanzungen
den vom Landesverbande bekannt gegebenen Bedingungen ent—
sprechen.

Gesuche um Gewährung solcher Prämien sind deshalb an den Landes—
verband baverischer Obstbauvereine — Vorsitzender Freiherr von
Cetto in München — zu richten.
Zuschüsse werden nur gewährt für größere nach einem ein—
heitlichen Plane angelegte Obstbaumpflanzungen und zwar in
der Regel nur, wenn gleichzeitig mindestens 100 Obstbäume
einer oder weniger für den gewählten Standort, pas—
sender Obstsorten nach anerkannten Regeln zur Anpflanzung
gelangen und wenn zugleich für eine sorgsame Pflege
und Instandhaltung der Bäume Sorge ge—
tragen ist.

Gedruckte Anleitungen für die Anpflanzung von Obstbäumen
auf Gemeindeöbungen und zur Anlage und Unterhaltung von Muster—
baumpflanzungen und Mustergärten können vom Landeskonsulenten
für Obst- und Gartenbau Rebhol z in München bezogen werden.
Bei der Gewährung der einzelnen Zuschüsse wird davon aus—
gegangen werden, daß bei Obstbaumpflanzungen bis zu 20 0/0 des
Baraufwandes, bei Aufforstung von Gemeindeödungen bis zu 25 0/0
dieses Aufwandes als Unterstützung bewilligt werden.
Um die zur Förderung des Obstbaues verfügbaren Mittel
in gerechter Weise verteilen zu können, werden die Zuschüsse erst
Ende des Jahres überwiesen werden. Gesuche um solche Zuschüsse
sind längstens bis 15. Oktober jeden Jahres hieramts
einzureichen.
In den Gesuchen ist anzugeben:
1) Die Mitgliederzahl der nachsuchenden Genossenschaft oder Ver—
einigung,
2) die finanzielle Lage der betreffenden Körperschaft nach dem
Stande im Monate Oktober.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.