Full text : 1908 (0009)

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Iir. 3323 und 3845 B.

Homburg, den 6. Juli 1908.

Circular M 102.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Zuschüsse für Obstbau.

Das K. Staatsministerium des Innern hat mit Entschließung
vom 15. Maielfd. Irs. Nro. 13214 angeordnet, daß von nun an
die Verbescheidung der Gesuche von Gemeinden, Genossenschaften und
Vereinen um Zuschüsse aus Zentralfonds für Obstbaumpflanzungen,
Anschaffung von Obstbaumspritzen, Geräten und sonstigen Gegenständen
zur Obstverwertung und zur Bekämpfung der Pflanzenschädlinge,
dann für Aufforstungen von Gemeindeödungen und für die Hebung
der Privatwaldwirtschaft durch die K. Regierung, Kammer des Innern,
erfolgt.

Für die Gewährung von Zuschüssen kommen hauptsächlich Ge—
meinden, Genossenschaften und Vereine in Betracht. Privatpersonen,
welche auf ihren Grundstuüͤcken Obstbäume pflanzen oder ihre eigenen
Grundstücke aufforsten, können hiefür Zuschüsse aus Zentralfonds
nicht erhalten. Dagegen verteilt der Landesverband bayerischer Obst—
bauvereine aus den ihm vom K. Staatsministerium des Innern zur
Verfügung gestellten Mitteln alljährlich an Privatpersonen Prämien
für 3— 5jährige Obstbaumpflanzungen und für ältere Obstanlagen,
            
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