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Homburg, den 1. Januar 1908
Circular M 2.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Die periodische Nacheichung der Maße
Gewichte und Wagen pro 1908.
Nachstehenden Reiseplan des Eichmeisters Heckel in Homburg
wird den Bürgermeisterämtern zur Bekanntgabe in den Gemeinden
mit dem Beifügen mitgeteilt, daß in Anbetracht unvorhergesehener Ver⸗
hinderungsfälle diefe Bekanntmachungen erst dann zu er⸗
lassen sind, wenn von Seiten des Eichamtes hierüber noch aus—
drücklich Mitteilung erfolgt ist.
Zur Ausführung des Eichgeschäftes ist ein geheiztes, verschließ⸗
bares Lokal mit den noͤtigen Tischen und Stühlen nebst einem Gefäß
mit Wasser bereit zu stellen.
Geeignete Lokale sind in dieser Beziehung entweder die Schreib—
stuben der Bürgermeisterämter oder die Schulzimmer; Wirtslokale
als solche sind nicht zu verwenden.
Dem Eichmeister ist während des Eichgeschäftes ein Polizei—
bediensteter zur Hilfeleistung zur Verfügung zu stellen.
Die Maße, Gewichte und Wagen müssen vollständig gereinigt
und rostfrei sein und sind zur festgesetzten Zeit gegen Bezahlung der
taxmäßigen Gebühren abzuholen; auch die Wagen, Gewichte und Maße,
der Gemeinden, welche dem öffentlichen Verkehr dienen, sind damit
einbegriffen.