Full text : 1908 (0009)

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des Anbringens des Gesuches spätestens im Musterungs—
termine durch ganz dringende Entschuldigungsgründe
gerechtfertigt wird. Außerdem werden diese Gesuche, wenn
sie auch an sich begründet sein sollten, unbedingt zurückge—
wiesen werden.

Ferner sind die Beteiligten wiederholt darauf aufmerksam
zu machen, daß ihre Angehörigen, deren Erwerbsun—
fähigkeit behauptet wird, in dem betreffenden Termine behufs
ärztlicher Untersuchung, desgleichen die über 16 Jahre
alten ledigen Geschwister der Betreffenden bei Ver—
bescheidung der Zurückstellungsgesuche zu erscheinen haben.
Bei Gesuchen, welche auf F 32 Ziff. 2 o bis k der Wehr⸗
Ordnung begründet werden, bedarf es eines Fragebogens nicht.
10) Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen der vorigjährigen
und früheren Altersklassen, welche zurückge⸗
stellt resp. zeitweise vom Militärdienste befreit
wurden und für dieses Jahr ihre Gesuche er⸗
neuern, hat die Instruktion der Gesuche ebenfalls unter
Benützung des vorgeschriebenen Fragebogens
zu erfolgen und ist hiebei zu bestätigen, ob der betreffende
Militärpflichtige die Unterstützung noch wirklich
leistet.

11) Den Militärpflichtigen der Altersklasse 1888 ist zu eröffnen,
daß nach Z 84 der Wehrordnung der freiwillige Ein⸗
tritt auf zwei resp. drei Jahre blos bis zum 31.
März 1908 gestattet und daher ein Meldeschein vor
diesem Zeitpunkt zu erholen ist.
12) Diejenigen Militärpflichtigen der Altersklasse 1888, welche
zum einjährig⸗-freiwilligen Dienst zugelassen werden
wollen, müssen bis 1. Februar 1908 bei der Prüfungs—
Kommission in Speyer um den Berechtigungsschein
nachsuchen.
            
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