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Nr. 3201 B
Pomburg, 2. Juni 1908
Circular M 74
Königliches Bezirksamt
Houburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Ernteberichte, hier die Feststellung
der Anbauflächeu.
Die Bürgermeisterämter erhalten nachstehend Auszug aus einer
Zuschrift des k. Statistischen Bureaus vom 1. l. Mts. mit dem Auf⸗
trage, die ihnen gleichzeitig zugehenden Fragebogen nach Anleitung der
Ministerial-Entschließung vom 4. Mai 1899 Min.Amtsbl. S. 1614
sorgfältig auszufüllen und das mit dem Stempel des k. Statistischen
Bureaus versehene Exemplar bis 25. Juni l. Irs. aunher ein⸗
zusenden.
„Gemäß Ziffer 4 der Ministerialentschließung vom 4. Mai 1899
Nr. 9708 — Amisblatt des K. Staatsministeriums des Innern
Seite 161 — werden anbei die Formulare für die Feststellung der
Anbauflächen im Amtsbezirk zugeleitet.
Jeder Gemeinde ist außer dem zur Erhebung zu benützenden
Formulare, in welchem die bei der Anbauermittelung im Juni 1907
festgestellten Anbauflächen bereits handschriftlich vorgemerkt sind, ein
zweites (leeres) Exemplar, welches gleichfalls auszufüllen und zur
Aufbewahrung in der Gemeinderegistratur bestimmt ist, zuzustellen.
Auf Ziffer 5 Abs. Za, 2 b und 8 der den Formularen auf
der Rückseite beigedruckten Bemerkungen wird besonders aufmerksam
gemacht. In letzterem Absatze sind für den Begriff,, Bewässe⸗
rungswiesen“ neue Bestimmungen euthalten.