Homburg, den 15. Mai 1908.
Circeular.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Presbyterien und Fabrikräte
des Bezirks.
Betreff:
Revision der Kultusrechnungen für
das Jahr 1907.
Die nebenbezeichneten Rechnungen sind, nachdem der Termin
zur Vorlage derselben bereits mit dem 15. vor. Mts.
abgelaufen ist, nunmehr mit möglichster Beschleunigung,
längstens aber innerhalb 3 Wochen zur Revision anher
in Vorlage zu bringen.
Hiebei wird darauf hingewiesen, daß mit der Kirchenrechnung
auch die durch Regierungs-Entschließung vom 14. August 1897
Nro. 10048 Nevorgeschriebenen Nebenrechnungen über das
Kapitalvermögen der Pfarreien vorzulegen oder Fehlan—
zeigen zu erstatten ist, was seitens der meisten Kirchenverwaltungen
regelmäßig übersehen wird.
(Vergl. Geib, 3, Aufl. Bd. II S. 311/12).
Schlosser.