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Nr. 3118 B.
Homburg, 14. Mai 12908
Circular M 64.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Die Jahresberichte der K. Gewerbe—
aufsichtsbeamten.
Im Hinblick auf die höchste Ministerial-Eutschließung vom 18.
April lfd. Irs. ausgesetzten Betreffs (M.-A.-Bl. S. 211 ff.) werden
die Bürgermeisterämter unter Bezugnahme auf die Circulare 226
von 1905 und 174 von 19086 wiederholt auf die ihnen obliegende
Revisionspflicht die in den erwähnten Circularen bezeichneten Gewerbe—
betriebe hingewiesen. Insbesondere sei noch bezüglich der Maler- und
Anstreicherbetriebe auf das Circular 155,05 und bezüglich der Ziege—
leien auf die Bundesratsbekanntmachung vom 15. November 1903
( R.G.«Bl. S. 286) verwiesen.
Bezüglich der Brauereien des Bezirks ist durch Revision festzu—
stellen, ob Sonntagsarbeit stattfindet, eventuell zu welchem Zwecke wie
lange, ferner wie viele Arbeiter hiebei regelmäßig beschäftigt werden. Das
Erzebnis der Revision ist in den am 1. Juni nächsthin anher
einzusendenden Vollzugsanzeigen zu vermerken.
Schlosser.