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Nro. 2805 B.
domburg, den 2. Mai 1 v8.
sKircular Mc 53.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Böürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Die Dienstkleidung der zu polizeilichen
Verrichtungen verwendeten Gemeindebe—
diensteten.
Nachstehend folgt Abdruck einer Regierungsentschließung vom 24.
April e. Nro. 11258 Q zur Kentnisnahme und Verständigung der
Polizeimannschaft.
„Im Namen Seiner Majestät des Königs haben Seine Königliche
Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Vayern Verweser, zu 91
Buchstabe hbuder K. Allerhöchsten Verordnung vom 12. Mai 1888
(G.-V.Bl. S. 458) die Einführung der Unterschnallkoppel mit Ge—
hänge für die gemeindlichen Polizeimannschaften nach Wahl der Ge—
meinden neben der bisher vorgeschriebenen Ueberschnallkoppel aller—
gnädigst zu genehmigen geruht.
—
ministeriums des Innern vom 21. d. M. Nr. 10182 die Gemeinden
mit dem Eeöffnen zu verständigen, daß es sich nach den Erfahrungen
der K. Polizeidirektion München empfiehlt, bei Einführung der Unter—
schnallkoppel der Mannschaft im Interesse der Waffenbereitschaft zur
Auflage zu machen, den Säbel so zu tragen, daß mindestens die
Hälfte des Säbelgriffes oder Säbelbügels aus dem hinter der linken
Manteltasche angebrachten Säbelschlitz hervorragt.“
Schlosser.