Full text : 1908 (0009)

Homburg, den 1. Januar 1908.

Circular 481

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die
Büͤrgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Das Militärersatzgeschaäft für 1908.

Die Vorarbeiten für das Militärersatzgeschäft haben nunmehr
zu beginnen.
1) In jeder Gemeinde sind daher sofort die in d 57 der Wehr⸗
ordnung vom 19. Januar 1888 — G.-V.Bl. Nro. 8 —
vorgeschriebenen Bekanntmachungen zu erlassen, wonach gemäß
F 25 der Wehrordnung sich alle Militärpflichtige, über deren
Dienstpflicht noch nicht endgültig entschieden ist,
in der Zeit vom 135. Januar bis 1. Februar 1908
zur Stammrolle anzumelden haben.
2) Es sind also anzumelden nicht allein alle in der Zeit vom
1. Januar bis 34. Dezember 1888 geborenen
sondern auch die wegen häuslicher und sonstiger Verhältnisse
oder wegen unentschiedener Tauglichkeit zurückgestellten, die
eingewanderten und etwa übergangenen Militärpflichtigen früherer
Altersklassen.
3) Die Anmeldung hat bei dem betr. Bürgermeisteramte des⸗
jenigen Ortes zu geschehen, an welchem der Militärpflichtige
seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz hat.
Es ist darauf zu sehen, daß bei allen Anmeldungen, welche
nicht im Geburtsorte selbst erfolgen, das vorgeschriebene
kosten frei auszufertigende Geburtszeugnis vorgelegt wird.
            
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