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XNro. 2675 B.
Domburg, den 29. April 1908.
GCircular M 55.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Maul- und Klauenseuche.
Die am 3. Februar ds. Irs. Nummer 3012 (Kr.A.Bl.
S. 5) erlassenen oberpolizeilichen Vorschriften wurden von der k.
Regierung der Pfalz mit Entschließung vom 23. April er. Nr. 11239 2
auch auf alle von Händlern zum Zwecke des Verkaufes aus den
badischen Regierungsbezirken Karlsruhe und Mannheim ꝛc. (Unter—
baden) eingeführten Wiederkäuer- und Schweinetransporte ausgedehnt.
Hienach sind Interessenten zu verständigen,
Schlosser.