120
Nr. 2580 B.
Homburg, den 22. April 1908.
Circular M 49.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Einquartierung.
Inhaltlich Entschließung der kgl. Regierung der Pfalz, Kammer
des Innern vom 14. Ifd. Mts. Nro. 10319 Qwurde dem General—
Kommando XVI. Armee-Korps in Metz seitens der K. Regierung
die Zustimmung erteilt, während der vom 3. bis 16. Mai do. Irs.
stattfindenden Generalstabsreise XVIJ. Armee-Korps im südwestlichen
Teil der Pfalz Quartier zu nehmen.
An der Reise nehmen etwa 32 Offiziere, 2 Unteroffiziere, 40
Mann und 50 Pferde teil. Welche Unterkunftsorte in Frage kommen,
kann noch nicht angegeben werden; auf jeden Fall wird es sich nur
um Städte oder größere Ortschaften handeln. Die Quartiermacher
werden 1 Tag früher in den betreffenden Orten eintreffen, um die
Ortsbehörde rechtzeitig zu benachrichtigen.
Den Bürgermeisterämtern wird hievon zur sofortigen weiteren
Veranlassung Kenntnis gegeben.
Schlofser.