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Nr. 2134 B.
Homturg, den 8. April 1908.
Circeular M 43
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Vollzug des Gesetzes vom 5. April
1888, die Haltung und Körung der
Zuchtstiere.
Im Hinblick auf 57 der Allerhöchsten Verordnung vom 16.
Juni 1888 Ziff. 16 bezeichneten Betreffs werden hiemit nachstehend
die Termine für die in den Gemeinden des Bezirkes abzuhaltenden
Hauptkörungen mit dem Auftrage veröffentlicht, dieselben in den be—
teiligten Gemeinden bekannt zu geben, dem gemeindlichen Mitgliede
des Koͤrausschusses, sowie den Zuchtstierbesitzern, welche ihre Zucht—
stiere zur Körung angemeldet haben, besonders davon Mitteilung zu
machen und den Publikationsnachweis dem Vorsitzenden des
Körausschusses für den Distrikt Homburg dem k. Bezirkstierarzt in
Homburg, für den Distrikt Landstuhl dem Distriktstierarzt in Land—
stuhl und für den Distrikt Waldmohr dem Distriktstierarzt in Schönen—
berg vorzulegen.
Gleichzeitig ist bekannt zu geben, daß nur diejenigen Privat—
zuchtstiere angekört werden, welche bis zur Hauptkörung dem Orts—
vorstande angemeldet sind.
Schlosser.