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Mr. 2169 B.
Homburg, den 3. April 10908.
scireular c 41.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter und
kath. Pfarrämter des Bezirks.
Betreff:
Oberhirtliche Visitation und Firmung
im Jahre 1908.
Der Herr Bischof von Spehyer beabsichtigt im Laufe der
Monate Mai und Juni im Dekanat Homburg die eberhirkliche
Visitation vorzunehmen und das heilige Sakrament der Firmung zu
spenden. Der Tag der Ankunft wird durch die kath. Pfarrämter
mitgeteilt werden.
Hievon wird mit dem Beifügen Kenntnis gegeben, daß nach den
bestehenden Bestimmungen die Schuljugend unter Leitung der Lokal—
schulbehörden an den bezeichneten Festlichkeiten teilnimmt und die Ge—
meindebeamten kath. Konfession sich mit den Kirchenfabrikräten und
den kath. Mitgliedern der Ortsschulkommission am Tage der Ankunft
des Herrn Bischofs im Pfarrhause einzufinden haben, um über den
Zustand und die Verhältnisse der Kirche und der Pfarrei die nötigen
Aufschlüsse zu geben und ihre allenfallsigen Wünsche und Anträge
vorzubringen.
Der festliche Empfang des hochw. Herrn Bischofs ist im Sinne
des Art. 4 Abs. II. des Vereinsgesetzes als herkömmliche Prozession
zu erachten und die Einholung einer polizeilichen Genehmigung hiezu
nicht notwendig.
Schlosser.