Full text : 1908 (0009)

93

Ar. 2073 B

Homburg, den 831. März 1908.

Cireular M39.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Konzessionspflichtige Privattelegraphen.

Nachstehend folgt ein Schreiben der K. Oberpostdirektion Speyer
vom 27. Ifd. Mits. zur Kenntnisnahme und mit dem Auftrage,
die Gemeindeangehörigen, insbesondere die Industriellen und Gewerbe—
treibenden in geeigneter Weise hievon zu verständigen:
„Die Errichtung und der Betrieb von Privattelegraphen (Tele—
phonanlagen) unterliegt nach dem Gesetze über das Telegraphenwesen
des Deutschen Reiches vom 6. April 1892 von den im F 3 a. a. O.
angeführten Ausnahmen abgesehen der staatlichen Genehmigung. Im
Laufe der Zeit wurde unter Mißachtung der Bestimmungen des Tele—
graphengesetzes eine Anzahl von konzessionspflichtigen Privattelegraphen
errichtet, ohne daß die Telegraphenverwaltung hievon überhaupt
Kenntnis erhielt. Um die Ausbreitung dieses gesetzwidrigen Zu⸗
standes hintanzuhalten, hat das K. B. Staatsministerium für Ver—
kehrsangelegenheiten angeordnet, daß künftighin gegen Personen, die
ohne vorherige staatliche Genehmigung konzessionspflichtige Pri—
vattelegraphen einrichten oder betreiben, ohne Nachsicht auf Grund
der 98 9 und 11 des erwähnten Gesetzes mit Strafanzeige, Außer—
betriebsetzung oder Beseitigung der Anlage vorgegangen wird.“
Schlosser.
            
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