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Xro. 1669 B.
Ddomdburtg, den 14. März 18608.
Circular 32.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Beschäftigung ausländischer
Arbeiter.
Nachstehend folgt Abdruck einer hööchsten Entschließung vom 28.
Februar 1908 Nr. 4121 ausgesetzten Betreffs zur Darnachachtung
und Verständigung der beteiligten Arbeitgeberkreise:
„Es wurde die Wahrnehmung gemacht, daß von den alljaährlich
in größeren Massen nach Deutschland kommenden ausländischen Ar—
beitern, welche in der Landwirtschaft und in gewerblichen Betrieben
Verwendung finden, viele mit ungenügenden Ausweispapieren ver—⸗
fehen sind. Die in der Heimatsprache der Arbeiter abgefaßten Aus—
weispapiere sind den deutschen Behörden meist unverständlich, außer—
dem führen zahlreiche Arbeiter erfahrungsgemäß gefälschte oder
doppelte Papiere mit sich. Die hiemit verbundenen Mißstande haben
die Preußische Regierung veranlaßt, mit der Einführung inländischer,
in deutscher Sprache abgefaßter Ausweispapiere zunächst für die aus
Rußland, sowie aus Oesterreich- Ungarn und dessen östlichen Hinter⸗
ländern kommenden Arbeiter vorzugehen. Die Ausstellung dieser
Papiere ist durch Erlaß des k. Preußischen Ministers des Innern
vom 21. Dezember 1907 mit Wirkung vom 1. Februar 1908 ab
in folgender Weise geregelt: