währheitsgemäßen Bericht zu erstatten. Im übrigen sind die Wahl—
kommissäre, deren Stellvertreter und die Protokollführer über frag—
lichen Orqnungsswidrigkeit unter Ermahnung zur Wahrheitsangabe
protokossarisch einzuvernehmen.
Ich mache hiebei darauf aufmerksam, daß der Wahlvorsteher ge—
mäß Fe21 der Wahlinstruktion nicht nur alle Stimmzettel, sondern
auch alle hiezu benützten Wahlumschläge, soweit sie nicht dem Protokoll
beigefügt werden mußten, vor den Augen des Wahlvorstandes in
Papier einzuschlagen und zu versiegeln hat und daß
dieses Paket sorgfältigst aufbewahrt werden muß.
Der Berichterstattung und Vorlage der Verhandlungen wird
binnen 6 Tagen entgegengesehen.
Stöhsel.