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Ar. 8382 4.
Homburg, den 22. Januar 1907
Circular M 25.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
u. Herrn Tierärzte des Bezirks.
Betreff:
Maßregeln gegen die Maul⸗ und Klauen—
seuche, hier Hausierverbot mit Wieder—
känern und Schweinen.
Zufolge Entschließungek. Regierung vom 19. ds. Mts. Nr.
34398 0 wurde im Hinblicke auf die in mehreren Verwaltungsbe—
zirken des Reichslandes — Elsaß-Lothringen —; sewie der preußischen
Rheinprovinz hervortretende Seuchengefahr mit Ermächtigung des
K. Staatsministeriums des Innern vem 2. September 1902 Nro.
19330 im Umfange des Regierungsbezirkes der Pfalz der Be—
trieb von Wanderlagern, sowie der Handel mit Rindvieh, Schweinen,
Schafen und Ziegen im Amherziehen, d. h. das Mitführen der
Tiere beim Feilbieten bis einschließlich 320. April 1907 ver⸗
boten.
Vorstehende Anordnung, welche ohne Verzug zu publi—
zieren ist, tritt sefert mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die mit Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen Handel
treibenden Personen sind hievon gegen zu den bürgermeisteramt—
lichen Akten zu nehmenden Nachweis sofort zu verständigen und