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Somburg, den 17. Januar 1907.
Circular M 2i.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Einziehung der Fünfzigpfennigstücke
alten Gepräges.
Nach einem Beschlusse des Bundesrats vom 6. Oktober 1904
sollen die in den bisherigen FJormen geprägten Fünfzig
pfennigstücke eingezogen werden. Die den K. Staatsministerien
der Finanzen und für Verkehrsangelegenheiten unterstehenden Kassen
sind deshalb angewiesen worden, die bei ihnen vorhandenen und ein—
gehenden Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprägsformen nicht wieder
zu verausgaben, sondern der Ablieferung an die Reichsbankanstalten
zuzuführen. Hierbei ist den Kassabeamten zur Pflicht gemacht worden,
bei der Annahme der älteren Fünfzigpfennigstücke etwaigen Wünschen
nach Umtausch gegen andere Münzen tunlichst zu entsprechen.
Im Interesse einer beschleunigken und vollständigen Ein—
ziehung der Fünfzigpfennigstücke alken Gepräges werden die
Bürgermeisterämter beauftragt, sosort uud von Zeit zu Zeit
öffentliche VBekanntmachungen zu erlassen, wodurch unter Hin—
weis auf die Einziehung das Publikum zur Ablieferung der fraglichen
Geldsorte aufgefordert wird.
Stöhsel.