Full text : 1907 (0008)

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Ueber den Vollzug ist bis zum 10. Februar nächsthin
unter Mitteilung der Zahl der ermittelten weiblichen Tiere sowie der
Zahl der zur Verwendung kommenden Zuchtstiere und deren Rassen
kurz zu berichten.
Im übrigen wird noch- auf das Circular Nro. 118 von 1899,
Haltung der Zuchtstiere betr, zur genauen Darnachachtung aufmerksam
gemacht. Bei der großen Bedeutung, welche der Haltung vorzüglicher
Zuchtstiere in aus reichender Zahl für die Viehzucht zukommt,
gewärtige ich, daß in jeder Gemeinde für die Aufstellung von Zucht—
stieren bester Qualität Sorge getragen wird, wobei zu beachten ist,
daß auch unter günstigen Verhältnissen einem Zuchtstier in der
Regel nicht mehr als 100 Kühe und Kalbinnen zugewiesen werden
dürfen. Sobald also die Zahl der fasselbaren Kühe und Kalbinnen
die Zahl von 100 übersteigt, ist in der Regel die Aufstellung und
Haltung zweier Zuchtstiere geboten.
Bei der Vergebung der Fasselhaltung ist besonders darauf zu
achten, daß der Fasselhalter für Aufstellung nur besten Zucht—
materials, sowie für gute Warte, Pflege und Fütterung der Zuchtstiere
vollste Gewähr bietet und namentlich auch über eine zweckent—
sprechend, große Stallung, sowie einen nach außen abge—
schlossenen Sprungplatz verfügt.

Stohsel.
            
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