Full text : 1907 (0008)

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Homburg, den 16. Januar 1807.

scireular Ic 20.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:

Haltung und Körung der Zuchtstiere.

Unter Bezugnahme auf Ziff. 2 der Bekanntmachung des k.
Staatsministeriums des Innern und der Finanzen vom 16. Juni
1888 „die Haltung und Körung der Zuchtstiere betr.“ (Ges.- u. V.-Bl.
S. 488) Circular Nr. 66 von 1888, Circular Nr. 20 von 1903
und Circular Nr. 15 von 1904 werden die Bürgermeisterämter be—
auftragt, für sämtliche Gemeinden ihres Bezirks am 1. Februar
nächsthin die Zahl der im Besitze jedes Einzelnen befindlichen Kühe
und der über ein Jahr alten Kalbinnen sorgfältigst festzustellen, das
Ergebnis sodann in einer Liste, nach Namen der Besitzer und Zahl
der Tiere zusammenzustellen und diese Liste zur Einsichtnahme
und Abgabe etwaiger Erinnerungen seitens der Vieh—
besitzer 8 Tage lang öffentlich aufzulegen.
Nachdem der hienach ermittelte Besitzstand sowohl für die Bei—
tragspflicht zur Beschaffung und Unterhaltung der Zuchtstiere als auch
zur Ermittlung des richtigen Verhältnisses zwischen der Zahl der in
Betracht kommenden weiblichen Tiere einerseits und der zur Deckung
erforderlichen Zuchtstiere anderseits für die Dauer des ganzen Jahres
Maß zu geben hat, erwarte ich, daß bei Ermittelung der Kühe
und Kalbinnen und bei der NRufstellung der Verzeichnisse mit
der größtken Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit verfahßren wird.
            
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