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Nr. 7267 4
Homburg, 11. Dezember 1907.
Circular M 245.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisteraͤmter des Bezirks.
Betreff
Die Mobiliarfeuerversicherung.
Unter Hinweis auf die laut den Ministerial-⸗Bekanntmachungen
vom 5. Februar und 10. Oktober 1886 (M.-A.-Bl. S. 41 und 272),
dann der Ministerial-Entschließung vom 2. Juli 1895 (M.-⸗A.Bl.
S. 377) und endlich der Ministerial-Entschließung vom 12. Dezember
1904 (M.A.-Bl. S. 571) mit den in Bayern zugelassenen Privat⸗
Feuerversicherungs-Gesellschaften getroffenen Vereinbarungen ergeht
der Auftrag, über nachfolgende Punkte Erhebungen zu pflegen und
über das Ergebnis unter Vorlage der erholten Aeußerungen bis
15. Januar 1908 zu berichten. Hierbei wären die etwa be—⸗
stehenden. Klagen durch Darstellung des Sachverhaltes der vorge⸗
gekommenen einzelnen Fälle zu begründen:
1) Wird durch die getroffenen Vereinbarungen dem in Bezug auf
die Mobiliarfeuerversicherung bestehenden Bedürfnisse ent—
sprochen oder in welchen bestimmt zu bezeichneten Richtungen
wären Abänderungen oder Erweiterungen veranlaßt? Bestehen
Klagen darüber, daß die Vereinbarungen von den Gesellschaften
etwa nicht eingehalten worden sind?
2) Bestehen Klagen über Erschwerung der Versicherungsnahme
und welche Wahrnehmungen sind gemacht worden hinsichtlich
der Unterbringung der notleidenden Risiken und insbesondere