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der Blätter um den Selbstkostenpreis von 50 Hefür je 100 Stück,
wozu noch das Porto kommt, bereit — im Hinblick auf die Gemein—
nützigkeit der Ausgabe übernehmen.“
Bestellungen sind bis längstens 1. Februar 1908 an
das unterfertigte Amt zu richten, das die Vermittelung der Flugblaͤtter
übernommen hat.
Schlosser.