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Nr. 7038 A.
Homburg, den 80. November 1907
Circular M 241.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
Betreff:
Anmeldung und Besichtigung
Hunde im Jahre 19808.
der
Unter Bezugnahme auf die oberpolizeilichen Vorschriften über
die Visitation der Hunde vom 21. Juni 1901 (K. A.Bl. S. 119)
folgt nachstehend das Verzeichnis für die Anmeldung und Besichtigung
der Hunde im Jahre 1908 mit dem Auftrage, diese Termine gehörig
bekannt zu machen und das weitere nach Maßgabe des Zirkulars
Nr. 74 vom 11. Dezember 1892 zu veranlassen. Für Abstellung
eines geeigneten Lokals, wobei, wenn irgend möglich, von der Be—
nützung eines Wirtslokals Abstand zu nehmen ist, für die Visitation
und einer Person zur Mithilfe bei Führung der Register ist Sorge
zu tragen. Die Hundebesitzer haben für die früher versteuerten Hunde
die Quittung vom Vorjahre mitzubringen.
Die Hunde sind durch eine erwachsene Person an der Leine
vorzuführen, bissige Hunde mit einem Maulkorbe.
Die Bekanntgabe der Termine hat mindestens 14 Tage
vorher zu erfolgen.
Bemerkt wird noch, daß die Visitationen Nro. 15, 16, 17, 20,
21, 22, 31, 32, 38, 89, 40, 43 und 44 durch den Distriktstier⸗
arzt von Landstuhl und Nro. 26, 27, 28, 49, 50 und 51 durch
den Distriktstierarzt von Schönenberg ausgeführt werden.