Full text : 1907 (0008)

504

Nr. 7011 4

Homburg, 28. November 1967.

Circular M 239.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Durchführung der Unfallverhütungs—
vorschriften fur land- und forstwirt—
schaftliche Betriebe.

Um die Unfallverhütungsvorschriften in Bezug auf die Einrich—
tung der landwirtschaflichen Baulichkeiten und Geräte allgemein durch—
zuführen, beabsichtigt die land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossen—
schaft für den Regierungsbezirk der Pfalz sämtliche land- und forst—
wirtschaftliche Betriebe der Pfalz samt ihren Nebenbetrieben in möglichst
kurzer Zeit besichtigen zu lassen.
Zu diesem Zweck ist es für die genannte Berufsgenossenschaft
notwendig, die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe (nicht auch
der Nebenbetriebe) zu kennen, welche in den einzelnen Ortschaften
vorhanden sind.
Die Bürgermeisterämter werden deshalb beauftragt, die Zah
der in den einzelnen Gemeinden ihres Bezirks vorhandenen landwirt⸗
schaftlichen Betriebe zu ermitteln und bis längstens 20. De⸗
zember lfd. Irs. anher mitzuteilen.

Schlosser.
            
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