496
Nr. 6511 A4.
Homburg, den 16. November 1907.
Cireular.
Koͤnigliches Bezirksamt
Homburg.
An die Presbyterien und Fabrikräte
des Bezirks.
Betreff:
Der Verkauf von Gegenständen,
welche sich im Besitze von Kirchen
stiftungen ꝛc. befinden.
Dem Vernehmen nach sollen zur Zeit Altertumshändler die Pfalz
bereisen zu dem Zwecke, um künstlerisch oder historisch bedeutsame Ge—
genstände, welche sich namentlich im Besitze von Kirchengemeinden ?c.
befinden, aufzukaufen.
Im Vollzugẽ einer Regierungsentschließung vom 80. Oktober
1907 Nr. 29406 P und unter Bezugnahme auf die Min.«Entschl.
vom 12. Februar 1884, bezeichneten Betreffs, Kult,Min.“Bl. 1884
S. 40 — und unter Hinweis auf die Bekanntmachung des K. Re—
gierungspräsidiums der Pfalz vom 31. Juni 1888, die Erhaltung
von Altertümern, Seltenheiten, kunstgewerblichen und Kunst-Gegen—
ständen in der Pfalz betreffend — Kr.-A.“Bl. 1888 S. 55 ff —
werden die beteiligten Presbyterien und Fabrikräte neuerdings darauf
aufmerksam gemacht, daß Gegenstände der in Rede stehenden Art
ohne ausdrückliche Genehmigung der Kuratelbehörde beziehungsweise
Stelle nicht veräußert werden dürfen, daß die im Widerspruch
hiemit vorgenommenen Veräußerungen als nichtig angefochten werden
können und daß im Falle der Benachteiligung des Kirchenvermögens
auch die Haftung der mit der Verwaltung desselben betrauten Pres—
byterien und Fabrikräte für Schadenersatz in Anspruch genommen
werden kann.