Full text : 1907 (0008)

1488

Nt. 6785 A.

Homburg, den 16. November 1507

Cireular M231.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.

Betreff:
Viehzählung vom 2. Dezember
1907.

Am 2. Dezember lfd. Irs. ist eine Viehzählung vorzunehmen,
verbunden mit einer Zählung der vorgekommenen Schlachtungen, bei
denen gemäß den bestehenden Vorschriften eine amtliche Schlachtvieh—
oder Fleischbeschau nicht vorzunehmen war.
Die Art der Erhebung unierscheidet sich von der bisherigen insoferne,
als der Bestand an Vieh (bezw. die Zahl der Hausschlachtungen) für
jede einzelne in Betracht kommende Haushaltung — nicht
blos für jedes Haus — erhoben wird. Die Zähler sind daher an⸗
zuweisen, sich schon vor der Verteilung der Listen über die Zahl jener
Haushaltungen zu vergewissern, welche Vieh halten, bezw. am 2. De⸗
zember Vieh halten werden oder in den letzten 12 Monaten beschau—
freie Schlachtungen vorgenommen haben. Im übrigen geben die auf
den einzelnen Haushaltungslisten und Kontrollisten abgedruckten Er—
läuterungen Aufschluß.
Die Zählungsformulare werden den Bürgermeisterämtern dem⸗
nächst zugeschickt und ist sodann das erforderliche zu veranlassen.
Die Zaählbogen sind so rechtzeitig an die Zähler zu verteilen,
daß die Zählung am 2. Dezember nächsthin vorgenommen werden
kann.
            
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