483
Ar. 6707 A.
Homburg, den 7. Nevember 1907.
Circular M227.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Radfahrerverkehr.
Auf die oberpolizeilichen Vorschriften vom 29. September 1907
über den Radfahrerverkehr (G.⸗«V.Bl. S. 734 ff.) wird mit dem
Auftrage hingewiesen, für deren Veröffentlichung Sorge zu tragen.
Bezüglich der den Bürgermeisterämtern in den genannten Vor—
schriften zugewiesenen Aufgaben und Befugisse geben die FH 3, 12
Abs. 2, 13, 18 und 19 Maß.
Für rechtzeitige Bestellung der vorgeschriebenen Radfahrerkarten—
formulare ist zu sorgen.
Schlosser.