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Nro. (318 A.
Domburg, den 30. Oklober 1907.
Circular M223.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Erwerbungen für das Bayerische
Nationalmuseum.
Nachstehend folgt Abschrift einer hohen Regierungsentschließung
nebenbezeichneten Betreffs zur Kenntnisnahme; die Beteiligten sind
vorkommenden Falles im Sinne dieser Entschließung aufzuklären.
„Die Direktion des Bayerischen Nationalmuseums hat in Er
fahrung gebracht, daß Händler bei Erwerbung von Bildwerken des
Mittelalters und der Renaissance in kleineren Orten den Anschein zu
erwecken suchten, als ob sie im Auftrage des Bayerischen National⸗
museums kauften.
Behufs Warnung des Publikums vor diesem unlauteren Ge—
schäftsgebahren wolle zum Vollzuge einer Entschließung des K. Staats⸗
ministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom
17. dieses Monats Nr. 22608 in den beteiligten Kreisen darauf
aufmerksam gemacht werden, daß diejenigen Personen, welche außer—
halb der Stadt München für die Sammlungen des Bayerischen
Nationalmuseums Ankäufe zu machen haben, mit einer entsprechenden
Legitimation versehen sein müssen.“
Von einer öffentlichen Bekanntmachung ist abzusehen.
Schlosser.