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eigener Kenntnis der Verhältnisse zu machen. Von einer
Umfrage von Haus zu Haus ist abzusehen.
3) Hinsichtlich der bei dieser Zählung über die Persönlichkeit des
Einzelnen gewonnenen Nachrichten ist das Amtsgeheimnis zu
wahren.
4) Der voraussichtliche Bedarf an Zählkarten ist binnen läng—
stens 5 Tagen anher anzuzeigen; daraufhin werden solche den
Bürgermeisterämtern zugehen.
Nachbestellungen sind unmittelbar beim K. Statistischen
Bureau zu machen.
5) Die Zählkarten sind von den Gemeindebehörden bis läng—⸗
stens 10. November l. Js. anher vorzulegen.
Schlosser.