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VII. Lebende Kinder (Namen) Geburtszeit Beschaͤftigung,
Vermögen und
Einkommen
VIII. Sonstige unterhaltspftichtige Ver⸗
wandte (Vergl. F 1601 des B.G.B.
sderen Namen, Stand, Wohnort, Ver⸗
mögens⸗- und Einkommensverhältnisse].
IX.
Warum greifen die unterhaltystich⸗
tigen Verwandten (VII u. VIII)
nicht helfend ein?
1. Welche Armenunterstützung bezieht
Bittsteller?
2. Warum gibt die Armenpslege nicht
die erbetene Anterstützung!?
Hat Gesuchsteller schon früher eine ähn⸗
liche Anterstützung erhalten?
XIL Gutachtliche Äußerung über:
1. Leumund
2. Würdigkeit für eine Unterstützung und
Bedürftigkeit. (Hier ist besonders an⸗
zugeben, ob die Unterstützungsbedürftig—
keit nicht etwa selbst verschuldet ist.)
3. Ist die Unterstützungsbedürftigkeit eine
blos vorübergehende oder eine
dauernde?
Für die Richtigkeit vorstehender Angaben:
den
4190
Das Bürgermeisterant:
L. 8.