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Nr. 5909 A.
Homburg, 8. Okltober 1807.
Circular M 213.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Unterstützung aus Armenfonds.
Seitens der Buͤrgermeisterämter werden die Gesuche von Pri—
vaten um Unterstützungen aus Distrikts-, Kreisalmosen- oder sonstigen
Fonds gewöhnlich kurzhändig mit dem Anfügen vorgelegt, daß die
Angaben des Gesuchstellers der Wahrheit entsprechen und daß der
Gesuchsteller einer Unterstützung würdig und bedürftig ist. Diese
Gesuche geben meistens ein unklares und häufig ein unzutreffendes
Bild von der angeblich bedrängten Lage des Gesuchstellers. Es ist
aber um so notwendiger, daß sich das k. Bezirksamt ein völlig klares
Bild über die einschlägigen Verhältnisse verschafft, nachdem die ver—
fügbaren Mittel sehr gering sind, die Gesuche aber tagtäglich mehren
und daher eine weise Ausscheidung dringend notwendig ist. Eine
strenge Prüfung ist aber deshalb notwendig, weil aus einigen Ge—
meinden derartige Gesuche ganz besonders häufig einlaufen. hiebei
muß betont werden, daß die zur Verfügung stehenden Mitteln keines⸗
wegs dazu bestimmt sind, die gemeindlichen Armenpflegen zu entlasten,
sondern dazu, in Fällenvorübergehender, außerordentlicher
Not helfend einzugreifen, oder sog. verschämten Armen, die sich scheuen,
die öffentliche Armenpflege in Anspruch zu nehmen, hilfreich beizu⸗
springen. Die Bäürgermeisterämter haben daher bei Vorlage der⸗
artiger Gesuche die Verhältnisse des Gesuchstellers nach Maßgabe