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Nr. 5910 4.
Homburg, den 9. Oktober 1907.
Gireular MC 211.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Buͤrgermeisterämter und
Gendarmeriestationen des Bezirks.
Betreff:
Beschäftigung von mit ansteckenden
Krankheiten behafteten Personen in
Baͤckereien und Conditoreien.
Es besteht Venanlassung, darauf hinzuweisen, daß die Beschäftigung
von mit ansteckenden oder eckelerregenden Krankheiten behafteten Personen
in Bäckereien und Conditoreien gemäß 8 14 der oberpolizeilichen Vor⸗
schriften vom 2. November 1906 (K.-A.-Bl. S. 116) verboten ist.
Die Beteiligten sind hievon unter Nachweis zu den gemeindlichen
Akten zu verständigen mit dem Anhemmbeben, Stellensuchende in
Zweifelsfällen zunächst ärztlich untersuchen zu lassen.
Schlosser.