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Nr. 5679 4.
Homburg, den 3. Oktober 1907.
Circular M 205
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Milch-Kontrolle.
Nach den von der öffentlichen Untersuchungsanstalt für Nahrungs⸗
und Genußmittel in Speyer gemachten Erfahrungen werden die Be—
stimmungen der Ministerial-Bekanntmachung vom 20. Juli 1887,
den Verkehr mit Milch betreffend, Min.Amts-Blatt 1887 S. 244 ff.,
insoweit hiebei die Vornahme der Stallprobe in Betracht kommt, von
den damit betrauten polizeilichen Organen vielfach nicht oder nur un⸗
genügend beachtet; besonders daruüber wird geklagt, daß sehr häufig
mit den Stallproben nicht zugleich auch das ausgefüllte Schema
(S. 2583 a. O.) an die Untersuchungsanstalt eingesendet wird.
Da durch derartige Unterlassungen den Sachverständigen die end—
güͤltige Beurteilung der Proben oft sehr erschwert, wenn nicht un—
möglich gemacht wird, so wird im Vollzuge der Entschließung der k.
Regierung der Pfalz vom 28. v. Mts. ausgesetzten Betreffs den
den Polizeiorganen der genaue Vollzug der angeführten Vorschriften,
insbesondere der Anweisung zur Vornahme von Stallproben mit dem
Beifügen neuerdings eingeschärft, daß die vorschriftsmäßig ausge—
füllten Formulare für die Stallprolle jeweils gleichzeitig mit den Proben
an die Untersuchungs-Anstalt einzusenden sind.
Schlosser.