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Nr. 3245 A.
Homburg, den 2. Oktober 1907.
Circular 203.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Die Bekämpfung übertragbarer Krank—
heiten, hier das Desinfektionswesen.
Im Nachgang zum Circular 190/,07 ausgesetzten Betreffs und
zur Ergänzung desselben wird darauf hingewiesen, daß laut Re—
gierungsentschließung vom 11. Juni 1907 Nr. 15883 P nebenbe⸗
zeichneten Betreffs die Kosten der im öͤffentlichen Interesse
vorgenommenen Desinfektionen als Kosten der örtlichen Ge⸗—
sundheitspolizei gemäß Art. 76 der Gemeindeordnung von
den Gemeinden, die solche Desinfektionen von sich aus oder
im Auftrag der vorgesetzten Behörde anzuordnen haben, aufz u⸗
bringen sind.
Hieraus ergibt sich, daß für vorgenannten Zweck in die gemeind⸗
lichen Voranschläge eine entsprechende Summe einzustellen ist und
zwar bei dem Vortrag „Gesundheitspolizeiliche Maß regeln“
(S. 25 des Voranschlagsformulars).
Schlosser.