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Nr. 4760
Homdburg, den 18. August 18607
Circular M 179.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Büͤrgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Anwendung der Gewerbeordnung
auf den Musikerstand.
Im Hinblick auf die Ministerial-Entschließung vom 28. Jul:
Ifd. Irs. gleichen Betreffs (M.-A.-Bl. S. 366) ergeht der Auftrag, die
beteiligten Musiker auf diese Entschließung hinzuweisen und bis 15.
September Ifd. Irs. zu berichten:
1) welche Musikkapellen im Bürgermeistereibezirke vorhanden sind,
2) wie stark diese Kapelle ist und wieviele Lehrlinge bei der
Kapelle sich befinden,
3) wer der Dirigent dieser Kapelle ist und welche musikalische
Vorbildung der Dirigent besitzt,
4) in welcher Weise die Kapelle ihren Beruf ausübt, insbesondere
ob nach dortseitiger Anschauung bei dem Unternehmen ein
höheres Kunstinteresse obwaltet.
5) ob diese Gesellschaften einen Wandergewerbeschein besitzen,
6) welche allein stehende Musiker — Drehorgelspieler und ähn⸗
liche, welche bereits einen Wandergewerbeschein besitzen ausge⸗
nommen — im Buürgermeistereibezirke wohnen.
Schlossse r.