Full text : 1907 (0008)

399

Nr. 4760

Homdburg, den 18. August 18607

Circular M 179.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Büͤrgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Anwendung der Gewerbeordnung
auf den Musikerstand.

Im Hinblick auf die Ministerial-Entschließung vom 28. Jul:
Ifd. Irs. gleichen Betreffs (M.-A.-Bl. S. 366) ergeht der Auftrag, die
beteiligten Musiker auf diese Entschließung hinzuweisen und bis 15.
September Ifd. Irs. zu berichten:
1) welche Musikkapellen im Bürgermeistereibezirke vorhanden sind,
2) wie stark diese Kapelle ist und wieviele Lehrlinge bei der
Kapelle sich befinden,
3) wer der Dirigent dieser Kapelle ist und welche musikalische
Vorbildung der Dirigent besitzt,
4) in welcher Weise die Kapelle ihren Beruf ausübt, insbesondere
ob nach dortseitiger Anschauung bei dem Unternehmen ein
höheres Kunstinteresse obwaltet.
5) ob diese Gesellschaften einen Wandergewerbeschein besitzen,
6) welche allein stehende Musiker — Drehorgelspieler und ähn⸗
liche, welche bereits einen Wandergewerbeschein besitzen ausge⸗
nommen — im Buürgermeistereibezirke wohnen.

Schlossse r.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.