Full text : 1907 (0008)

361

Die Blindgänger werden am Fundorte durch einen Feuerwerker
gesprengt, welcher bis zum 3. September in Zweibrücken anwesend ist.
Ueber Blindgänger und Zünder, welche nach dem 3. September
gefunden werden, ist dem einschlägigen Bürgermeisteramt Anzeige zu
erstatten, welches sofort dem Bezirksamt hierüber Mitteilung zu
machen hat.“

er.
Schloss
            
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