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halben wird an diesem Tage vorm. um eine Stunde früher
verlegt. Demnach fährt die Post bereits um 8 Uhr vorm. ron
Zweibrücken weg. (Mitteilung der Oberpostdirektion Speyer.)
Zuschauer können nur von Niederauerbach aus zugelassen werden.
Dieselben werden 830 vorm. durch Organe der Leitung vom Nordaus—
gang von Niederauerbach (Feldweg in Richtung Gersbergerhof) in die
Nähe der Feuerstellung geführt. Wagen werden nicht zugelassen.
Der Aufforderung der militärischen Sicherheitsmannschaften, das
Gelände zu verlassen, ist unbedingt Folge zu leisten. Nach dem Ab—
schießen findet militärischerseits Geschoßsuchen statt. Da es nicht aus—
geschlossen ist, daß dennoch Munitionsteile liegen bleiben, so wird
besonders darauf hingewiesen, daß alle seitens der Zivilbevölkerung
gefundenen Munitionsteile nach Niederauerbach zu verbringen sind.
Die Ablieferungsstelle ist beim dortigen Bürgermeisteramt zu erfragen;
füͤr eingelieferte Munitionsteile wird die zustehende Entschädigung
gewährt. Wer sich Munitionsteile widerrechtich aneignet wird mit
Gefaͤngnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 900 M.
bestraft. (F 291 d. R.St.“G.B.)
Eindringlich gewarnt wird vor dem Berühren, Aufheben oder
Herumstoßen von Blindgängern, (das sind ganz gebliebene nicht ex—
plodierte Geschosse), sowie vor dem Aufheben von Zündern und Herum⸗
kratzen an solchen. Zünder sind hellgraue kegelförmige, die Spitze
des Geschosses bildende Geschoßteile, welche; mit Zahleneinteilungen
versehen sind. Ein Nachgraben oder Freilegen von tiefer in die
Erde eingedrungenen Geschossen ist, weil lebensgefährlich, streng
verboten.
Wer einen Blindgänger oder Zünder liegen sieht, hat sobald
als möglich beim Bürgermeisteramt in Niederauerbach Anzeige zu
erstatten, den Platz aber zur Vermeidung von Gefahr für andere
durch Bezeichnen mit einem roten Fähnchen kenntlich zu machen.
Letztere sind bei genannten Bürgermeisteramt erhältlich. Für das
Anmelden eines Blindgängers wird nach dessen Sprengung ein Fund—
geld von 3 M bezahlt.